Telemediengesetz für Online-Medien, gegen Spam
Die BRD hat jetzt ein neues Telemediengesetz, das Online-Inhalte stärker berücksichtigt.
Das Bundeskabinett hat heute den Entwurf für ein Gesetz zur Vereinheitlichung von Vorschriften über bestimmte elektronische Informations- und Kommunikationsdienste (ElGVG) verabschiedet. Das Kernstück bildet das neue Telemediengesetz (TMG).
Der vom Bundesminister für Wirtschaft und Technologie, Michael Glos, vorgelegte Entwurf soll zu einer “zukunftsorientierten Fortentwicklung der Medienordnung” beitragen. Dabei gelten die neuen Regelungen unabhängig vom Verbreitungsweg der Angebote, sind entwicklungsoffen ausgestaltet und vereinfachen den bestehenden Rechtsrahmen, heißt es aus Berlin.
Nun wird nicht mehr zwischen Telediensten (Waren- und Dienstleistungsangebote, die im Netz abgerufen werden können) und Mediendiensten (beispielsweise redaktionell gestaltete Online-Magazine oder News-Sites von Zeitungen und Zeitschriften) unterschieden, sie sind unter dem Begriff ‘Telemedien’ zusammengefasst. Der Datenschutz hierbei und journalistische Sorgfaltspflichten sind nun gesondert für die Internetwirtschaft geregelt.
Eine neue Anti-Spam-Relegung wollen die Kabinettsmitglieder ebenfalls zum Gesetz erheben. Charakter und Herkunft einer E-Mail-Werbung müssen sich künftig bereits aus Kopf- und Betreffzeile der Nachricht ergeben, damit die Empfänger frei entscheiden können, wie sie mit der E-Mail umgehen, ohne sie erst öffnen zu müssen. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu 50.000 Euro verfolgt werden.
Bundesminister Glos: “Mit dieser Anti-Spam-Regelung wollen wir die Anbieter erfassen, die ihren Mailversand durch gezielte Täuschungshandlungen besonders undurchsichtig gestalten und so die Empfänger daran hindern, sich vor unerwünschter Werbung zu schützen.”