Kein Strafverfahren gegen von Pierer
In der Korruptionsaffäre um den Siemens-Konzern hat die Staatsanwaltschaft Ex-Chef Heinrich von Pierer entlastet. Es wird kein strafrechtliches Ermittlungsverfahren aufgenommen. Allerdings soll es ein Ordnungswidrigkeitenverfahren geben.
Es gebe “keine zureichenden Anhaltspunkte für ein strafrechtlich relevantes Verhalten”, teilte die Staatsanwaltschaft in München mit. Doch gänzlich entkommen von Pierer und weitere ehemalige Top-Manager nicht.
Gegen von Pierer sowie einige ehemalige Mitglieder von Vorstand und Aufsichtsrat sei aber im Zusammenhang mit dem Skandal um Schmiergelder in Milliardenhöhe ein Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen Verletzung der Aufsichtspflicht eingeleitet worden.
Basis sei das Ordnungswidrigkeitengesetz, wonach die Unternehmensleitung “alle durchführbaren und zumutbaren organisatorischen Maßnahmen” ergreifen müsse, die “zur Verhinderung und Begehung von Straftaten” erforderlich seien, erläuterte die Staatsanwaltschaft. Einzelheiten zu diesen Ermittlungen gab die Behörde nicht bekannt. Amtierende Vorstände und Aufsichtsräte seien von dem Verfahren nicht betroffen, hieß es lediglich.
Auch zu den Hintergründen der Entscheidung und ob Ermittlungen gegen Pierer aufgenommen werden, wollte sich die Staatsanwaltschaft nicht näher äußern. Nach Medienberichten ging es dabei insbesondere um einen Staatsauftrag in Argentinien, den Siemens mit Hilfe von Schmiergeld erhalten haben soll.
Der Siemens-Konzern begrüßte das Vorgehen der Staatsanwaltschaft. Dass die Behörde der Frage nachgehe, inwiefern ehemalige Vorstände und Aufsichtsräte ihre Aufsichtspflicht verletzt haben, sei im Sinne einer umfassenden Aufklärung, teilte das Unternehmen mit.