Neuer Streit um Swift
Im Februar hatte das EU-Parlament das Swift-Abkommen zum Bankdatenaustausch zwischen der EU und den USA zu Fall gebracht. Jetzt haben sich die EU-Kommission und die USA auf einen neuen Entwurf geeinigt. Auch dieser könnte jedoch am Europäischen Parlament scheitern.
Das Abkommen ist nach dem belgischen Finanzdienstleister Swift benannt, der die Daten europäischer Bankkonten verwaltet. Die Innenminister der EU-Staaten vereinbarten im November 2009, dass US-Behörden auch in Zukunft auf die Swift-Daten zugreifen können. So könnten die USA Überweisungen zwischen der EU und anderen Staaten zum Zweck der Terrorbekämpfung kontrollieren.
Die EU-Innenminister hatten die Rechnung jedoch ohne das EU-Parlament gemacht: mit einer Mehrheit von 378 zu 196 Stimmen entschieden die Parlamentarier gegen die Vorlage der Innenminister. Wenn man die USA auffordere, die Bankdaten ihrer Bürger an eine fremde Macht weiterzugeben, “würden wir alle wissen, wie die Antwort des Kongresses ausfällt”, sagte die niederländische Liberale Jeanine Hennis Plasschaert.
Die EU-Kommission kündigte an, einen neuen Entwurf zu erarbeiten. Bis ein Abkommen geschlossen ist, gilt zwischen Europa und den USA eine Rechtshilfevereinbarung, die sich an den nationalen Gesetzen der EU-Staaten orientiert. Mit dem neuen Entwurf wolle man weitere Konflikte vermeiden, so die Kommission. Sie legte Datenschutzprinzipien vor, die bei jeder Weitergabe von persönlichen Daten angewendet werden sollen.
Demnach haben Europäer das Recht, ihre persönlichen Daten einzusehen und diese zu korrigieren oder zu löschen, falls sie Fehler enthalten. Einzelpersonen können Verwaltungsbeschwerden oder rechtliche Schritte einleiten, egal aus welchem Land sie kommen oder wo sie ihren Wohnsitz haben. Die neuen Rechte sollen von unabhängigen, öffentlichen Stellen auf beiden Seiten des Atlantiks überwacht und durchgesetzt werden.
“Wir müssen ganz entschieden feststellen: Es wird keine Weitergabe von Daten ohne vollen Datenschutz geben”, sagte Viviane Reding, Kommissarin für Justiz, Grundrechte und Bürgerschaft in einer Video-Botschaft. “Unsere Grundrechte müssen zu jeder Zeit gewahrt bleiben. Ich möchte sicherstellen, dass ein Abkommen mit den USA einen starken Schutz bietet.”
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Zusätzlich zu den Datenschutzprinzipien brauche man jedoch noch eine Rechtsgrundlage für die Weitergabe der Daten – zum Beispiel ein Übermittlungsabkommen oder ein spezifisches Gesetz in jedem EU-Staat, so die Kommission. Würden im Rahmen eines solchen Gesetzes Daten an die USA weitergegeben, würden die Datenschutzprinzipien angewendet.