Keine YouTube-Sperre in Deutschland
Mit einem Erlass zur Sperrung von Videos auf dem Portal YouTube konnte sich die Deutsche Verwertungsgesellschaft GEMA nicht durchsetzen.
Die Zivilkammer des Hamburger Landgerichtes hatte den Antrag der GEMA auf Löschung von 600 Musikvideos in Deutschland abgelehnt. Hintergrund für diesen Antrag ist ein Streit zwischen der GEMA und YouTube. Ein erster Vertrag, der die Verwertung der Videos auf dem Portal regelte, war im März 2009 ausgelaufen. Im Mai dieses Jahres hat YouTube dann die Verhandlungen ganz abgebrochen.
Dieses Urteil bedeutet jedoch nicht das Ende des Rechtsstreits zwischen den Parteien. Das Gericht begründete den Urteilsspruch damit, dass es zweifelhaft sei, dass die GEMA erst kurz vor Einreichen des Antrags davon erfahren haben soll, dass die besagten Videos bei YouTube abrufbar sind.
Es spreche jedoch viel dafür, dass “den Antragstellerinnen prinzipiell ein urheberrechtlicher Unterlassungsanspruch gegen die Antragsgegnerin zusteht”. Die Google-Tochter YouTube habe “zumutbare Prüfungspflichten und Maßnahmen zur Verhinderung von Rechtsverletzungen nicht wahr- bzw. vorgenommen”, heißt es in einer Aussendung des Gerichts. Google allerdings die GEMA-Forderungen mehrmals als völlig überhöht zurückgewiesen. In Verträgen mit anderen Verwertungsgesellschaften in Europa seien deutlich niedrigere Sätze üblich, hatte die YouTube-Mutter argumentiert.
Mit dem Antrag auf Sperrung von Videos wollte die GEMA ein Zeichen setzen und damit die ins Stocken geratenen Verhandlungen wieder aufrollen.