Frequenz-Auktion in der Kritik
In der Mainzer Außenstelle der Bonner Bundesnetzagentur hat die Versteigerung von Mobilfunkfrequenzen im Bereich unter 1 GHz begonnen. Während sich Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) auf Einnahmen von mehreren Milliarden Euro freut, hagelt es von Auktionsteilnehmern, Industrieverbänden und Naturschützern Kritik.
Bisher haben E-Plus, O2, T-Mobile und Vodafone rund 116 Millionen Euro geboten. Die Auktion funktioniert nach einem komplexen Verfahren, die Regeln umfassen 180 Din-A4-Seiten. Sie läuft so ab: Jeweils bis zu vier Vertreter eines Unternehmens sitzen in einem Zimmer. Sie sind abgeschottet, haben nur ein Telefon, ein Fax und einen Computer zum Bieten. Anrufen können sie nur in der Firmenzentrale, Handys sind verboten. Auch der Gang zur Toilette wird überwacht.
Die Gebote für ein Frequenzspektrum werden gleichzeitig abgeben, für jeden Frequenzblock gibt es ein Mindestgebot. Am Ende jeder Runde gibt die Bundesnetzagentur die Höchstgebote für die einzelnen Frequenzblöcke und den Höchstbietenden bekannt. Die Auktion ist erst beendet, wenn niemand mehr für einen Frequenzblock bietet. Das kann mehrere Wochen dauern. Die letzte vergleichbare Aktion, die Versteigerung der UMTS-Lizenzen, dauerte rund drei Wochen und über 170 Auktionsrunden.
Herr der Frequenzen: Matthias Kurth,
Präsident der Bundesnetzagentur
Foto: Bundesnetzagentur
Wie viele Frequenzblöcke sich die Teilnehmer sichern, hängt auch von deren finanziellen Möglichkeiten ab. Besonders E-Plus gilt als klamm, das Unternehmen kann insgesamt nur 1,5 bis 2 Milliarden Euro ausgeben. “Wenn Vodafone, Telefonica und die Telekom ernsthaft bieten, hat E-Plus keine Chance”, sagte Heike Pauls, Mobilfunkexpertin bei der Commerzbank, gegenüber Spiegel Online.
E-Plus und O2 hatten im Vorfeld versucht, die Auktion per Gerichtsbeschluss zu verhindern. Man sehe sich durch das Design der Auktion benachteiligt, hieß es. Das Verwaltungsgericht Köln lehnte die Klage in erster Instanz ab. E-Plus kündigte an, trotzdem an der Auktion teilzunehmen. Gleichzeitig wolle man die Urteilsbegründung analysieren und über mögliche rechtliche Schritte entscheiden.