Press release

ADTRAN und ADVA geben Unternehmenszusammenschluss bekannt, um globalen Marktführer für skalierte glasfaserbasierte Kommunikationstechnik zu schaffen

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Präsentiert von Businesswire

ADTRAN (Nasdaq: ADTN) und ADVA (FWB: ADV) haben heute eine Zusammenschlussvereinbarung getroffen, mit der ein global führender Anbieter von Ende-zu-Ende Glasfasernetzwerklösungen für Netzbetreiber, Unternehmen und Behörden geschaffen werden soll. Der Zusammenschluss kombiniert die weltweite Führungsposition von ADTRAN bei Lösungen für Glasfaserzugangs- und Teilnehmeranschlussnetze mit ADVAs globaler Führungsposition bei Lösungen für Business-Ethernet, Metro-WDM, Rechenzentrumskopplung und Netzwerksynchronisation.

Diese Pressemitteilung enthält multimediale Inhalte. Die vollständige Mitteilung hier ansehen: https://www.businesswire.com/news/home/20210830005332/de/

Brian Protiva, CEO, ADVA (Photo: Business Wire)

Brian Protiva, CEO, ADVA (Photo: Business Wire)

Beide Unternehmen sind Vorreiter bei offenen, disaggregierten Lösungen mit einer gemeinsamen Vision für die Zukunft von Glasfasernetzen. Das gemeinsame Unternehmen wird das umfassendste Portfolio für die Bereitstellung von skalierbaren, sicheren und qualitativ hochwertigen Glasfaseranbindungen für Privathaushalte, Unternehmen und 5G-Infrastrukturen bieten, gepaart mit Cloud-verwalteten Wi-Fi-Lösungen.

„Wir befinden uns in der Frühphase eines einzigartigen Investitionszyklus in der optischen Übertragungstechnik, insbesondere in den USA und in Europa, der durch die Nachfrage nach Glasfaserzugang und Übertragungskapazität im Metrobereich angetrieben wird, um Hochgeschwindigkeitsanbindungen für Privathaushalte, Unternehmen und zukünftige 5G-Infrastruktur bereitzustellen“, sagte Thomas Stanton, Chairman und CEO von ADTRAN. „Durch die Bündelung unserer Kräfte wird uns das erweiterte Portfolio unseres gemeinsamen Unternehmens besser positionieren, um von dieser einzigartigen globalen Chance zu profitieren. Wir gehen davon aus, dass die Transaktion für die Stakeholder beider Unternehmen einen erheblichen langfristigen Mehrwert schaffen wird. Wir werden deutlich größer und verbessern unsere Fähigkeit, als vertrauenswürdiger Lieferant, Kunden in der ganzen Welt zu bedienen.”

„Der beabsichtigte Zusammenschluss ist eine einmalige Chance, die komplementäre Struktur unserer Kunden und Produktportfolios sowie die Kompatibilität der Geschäftskultur unserer beiden Unternehmen zu nutzen“, sagte Brian Protiva, CEO, ADVA. „Wir freuen uns, unsere Kräfte zu bündeln und ein Weltklasseteam mit hervorragender Technologiekompetenz und Kundenorientierung zu bilden. Unsere gemeinsame Vision und Leidenschaft für innovative Netzlösungen wird unseren Kunden enormen Mehrwert bieten, einschließlich einer vollständig integrierten Ende-zu-Ende-Architektur für unsere Kernmärkte in den Bereichen Enterprise, Access und Metro.”

Die beiden Unternehmen heben hervor, dass der Zusammenschluss ihrem Status als vertrauenswürdiger Lieferant für Netzbetreiber nutzt und ein erweitertes, sichereres und umfassenderes Portfolio für Behörden und kritische Infrastrukturen schafft. Das fusionierte Unternehmen wird weiterhin alle Kunden in seinen Märkten bedienen und seine erstklassigen F&E- und Ingenieursteams nutzen, um die nächste Generation von optischer Übertragungs- und Anschlusstechnik voranzutreiben.

Unmittelbare Wertsteigerung und beschleunigtes Wachstum

Es wird erwartet, dass der Zusammenschluss von ADTRAN und ADVA für die Aktionäre der beiden Unternehmen eine signifikante Wertsteigerung bringen wird. Die Parteien streben Synergien und Kosteneinsparungen für die kombinierte Unternehmensgruppe in Höhe von jährlich etwa USD 52 Millionen vor Steuern an, die innerhalb von zwei Jahren nach erfolgreichem Unternehmenszusammenschluss vor allem durch bereits identifizierte Effizienzsteigerungen in der gemeinsamen Supply-Chain und optimierte Betriebsabläufe erreicht werden sollen.

Darüber hinaus wird der Zusammenschluss zusätzliche Möglichkeiten eröffnen, Kunden besser zu bedienen. Das kombinierte Unternehmen kann sein Wachstum beschleunigen, indem es seine größere geographische Präsenz sowie die verbesserten Cross-Selling-Möglichkeiten seiner komplementären Produktlinien nutzt.

Transaktionsdetails

ADTRAN und ADVA werden sich gemäß eines Aktientauschangebots für 100% der ausstehenden ADVA-Aktien unter einer neuen Holding zusammenschließen (die nach erfolgreichem Abschluss in ADTRAN Holdings, Inc. umbenannt wird).

Gemäß den Bedingungen der endgültigen Vereinbarung, wird jede ADVA-Stammaktie gegen 0,8244 Stammaktien der neuen Holding getauscht. Das Angebot entspricht einem Kurswert von EUR 14,98 pro ADVA-Aktie, basierend auf ADTRANs volumengewichteten Dreimonatsdurchschnittskurs zum 27. August 2021 und entspricht einer Prämie von 22% auf den volumengewichteten Dreimonatsdurchschnittskurs von ADVA im gleichen Zeitraum, sowie einem Eigenkapitalwert von EUR 789 Millionen und einem Unternehmenswert von EUR 759 Millionen, was einem Multiple von 1,3x des Umsatzes der letzten 12 Monate, zum 30.6.2021 entspricht. ADTRAN-Aktien werden im Verhältnis 1:1 gegen Aktien der neuen Holding getauscht. Unter der Annahme, dass 100% der ADVA-Aktien angedient werden, würden die Aktionäre von ADTRAN nach Abschluss der Transaktion rund 54% des Aktienkapitals des zusammengeschlossenen Unternehmens besitzen und die Aktionäre von ADVA rund 46%.

Die neue Holdinggesellschaft wird das öffentliche Übernahmeangebot nach Genehmigung der Angebotsunterlage durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), die ADTRAN für November 2021 erwartet, beginnen. Das Angebot unterliegt bestimmten Abschlussbedingungen, einschließlich einer Mindestannahmeschwelle von 70% Prozent aller bestehenden ADVA-Aktien, der mehrheitlichen Zustimmung der ADTRAN-Aktionäre, behördlicher Genehmigungen und anderer üblicher Abschlussbedingungen.

Der Zusammenschluss wurde einstimmig vom ADTRAN Board of Directors sowie dem ADVA Vorstand und Aufsichtsrat genehmigt. Die Transaktion findet auch die starke Unterstützung des größten Aktionärs von ADVA, Egora, der eine unwiderrufliche Verpflichtung eingegangen ist, in der sich die Gesellschaft verpflichtet, das Umtauschangebot für Aktien anzunehmen, und insgesamt etwa 13,7% des Grundkapitals von ADVA anzudienen.

Die Unternehmen gehen davon aus, die Transaktion im zweiten oder dritten Quartal 2022 abzuschließen, vorbehaltlich des Erhalts der erforderlichen behördlichen Genehmigungen sowie der Erfüllung anderer üblicher Abschlussbedingungen. Die neue Holdinggesellschaft beabsichtigt, in Abstimmung mit dem ADVA-Vorstand und dem Aufsichtsrat, ein Delisting und einen Squeeze-out der ADVA-Aktien nach Vollzug des Angebots oder zu einem späteren Zeitpunkt, abhängig von der Höhe der Beteiligung der neuen Holdinggesellschaft an ADVA, herrschenden Marktbedingungen und anderen wirtschaftlichen Erwägungen.

Das zusammengeschlossene Unternehmen

Der Name des zusammengeschlossenen Unternehmens wird ADTRAN Holdings, Inc. sein. Der globale Hauptsitz wird sich in Huntsville, AL, USA befinden und sein europäischer Hauptsitz in München, Deutschland.

Das neue Managementteam und der Verwaltungsrat werden aus einer ausgewogenen Mischung von Führungskräften beider Unternehmen bestehen. Der Chairman und CEO von ADTRAN, Tom Stanton, wird nach Abschluss der Transaktion in derselben Funktion tätig sein. Der CEO von ADVA, Brian Protiva, wird die Rolle des Executive Vice Chairman übernehmen. Der CFO von ADTRAN, Mike Foliano, wird in seiner derzeitigen Position bleiben und der CTO von ADVA, Christoph Glingener, wird in derselben Funktion für das fusionierte Unternehmen tätig sein.

Das zukünftige Board of Directors besteht aus neun Mitgliedern. Davon werden sechs von ADTRAN und drei von ADVA nominiert.

Das fusionierte Unternehmen wird im Rahmen eines Dual-Listings an der NASDAQ und der Frankfurter Wertpapierbörse notiert sein.

Berater

BofA Securities fungiert alleinig als Finanzberater von ADTRAN und Jefferies Financial Group, Inc. alleinig als Finanzberater für ADVA. Kirkland & Ellis LLP fungiert als Rechtsberater von ADTRAN und Hogan Lovells International LLP als Rechtsberater von ADVA.

Telefonkonferenz

ADTRAN und ADVA veranstalten am 30. August 2021 um 14:30 Uhr MESZ eine Telefonkonferenz mit Webcast, um die Transaktion zu besprechen. Um am Live-Listen-Only-Webcast teilzunehmen, müssen sich die Teilnehmer online unter www.adtran.com/investor registrieren.

Falls Sie der Telefonkonferenz nicht teilnehmen können, wird zwei Stunden nach der Telefonkonferenz eine Aufzeichnung des Webcasts auf der Investor Relations Website unter www.adtran.com/investor für mindestens 12 Monate verfügbar sein.

Für weiterführende Informationen über den Zusammenschluss besuchen Sie bitte: http://www.acorn-offer.com/.


Über ADVA

Innovation und der Ansporn, unsere Kunden erfolgreich zu machen, bilden das Fundament von ADVA. Unsere Technologie liefert die Grundlage für eine digitale Zukunft und macht Kommunikationsnetze auf der ganzen Welt leistungsfähiger. Wir entwickeln fortschrittliche Hardware- und Software-Lösungen, die richtungsweisend für die Branche sind und neue Geschäftsmöglichkeiten schaffen. Unsere offene Übertragungstechnik ermöglicht unseren Kunden, die für die heutige Gesellschaft lebenswichtigen Cloud- und Mobilfunkdienste bereitzustellen und neue, innovative Dienste zu schaffen. Gemeinsam bauen wir eine vernetzte und nachhaltige Zukunft. Weiterführende Informationen über unsere Produkte und unser Team finden Sie unter www.adva.com.

Über ADTRAN

Wir bei ADTRAN glauben, dass erstaunliche Dinge passieren, wenn Menschen sich verbinden. Vom Cloud-Edge bis zum Teilnehmeranschlussbereich helfen wir Telekommunikationsdienstanbietern auf der ganzen Welt, ihre Dienste zu verwalten und zu skalieren. Dienste, die Menschen, Orte und Dinge verbinden, um den menschlichen Fortschritt voranzutreiben. Ob ländlich oder städtisch, national oder international, Telekommunikationsdienstleister oder Kabelnetzbetreiber, Unternehmen oder Privathaushalte – ADTRAN-Lösungen optimieren bestehende Technologieinfrastrukturen und schaffen neue Multi-Gigabit-Plattformen, die Cloud-Ökonomie, Datenanalyse, maschinelles Lernen und offene Ökosysteme nutzen – die Zukunft der globalen Vernetzung. Weitere Informationen über uns finden Sie unter: ADTRAN, LinkedIn und Twitter.

Veröffentlicht von:

ADVA Optical Networking SE, München, Deutschland

www.adva.com

Wichtige Informationen für Anleger und Wertpapierinhaber

Diese Ankündigung stellt weder ein Angebot zum Verkauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes zum Kauf von Aktien noch eine Aufforderung zu einer Stimmabgabe oder Zustimmung dar. Es stellt weder einen Angebotsprospekt noch ein einem solchen Angebotsprospekt gleichstehendes Dokument dar. Wertpapiere werden ausschließlich mittels eines Prospekts angeboten, der den Anforderungen der Section 10 des US-Wertpapiergesetzes von 1933 (U.S. Securities Act of 1933) in seiner jeweils geltenden Fassung, genügt sowie den Anforderungen anwendbaren europäischen und deutschen Rechts.

Im Zusammenhang mit der angestrebten Transaktion zwischen ADTRAN und ADVA, wird erwartet, dass Acorn HoldCo, Inc. („Acorn HoldCo“) ein Registration Statement (Form S-4) bei der SEC einreichen wird, welches Folgendes beinhalten wird: (1) ein proxy statment von ADTRAN, das zugleich auch den Prospekt für Acorn HoldCo darstellen wird, sowie (2) einen Angebotsprospekt von Acorn HoldCo, der im Zusammenhang mit dem Angebot von HoldCo-Aktien für den Erwerb der von US-Aktionären gehaltenen ADVA-Aktien verwendet werden soll. Sobald verfügbar, wird ADTRAN das proxy statement/den Prospekt für Zwecke des Beschlusses der ADTRAN-Aktionäre über den Merger von ADTRAN und einer mittelbaren hundertprozentigen Tochtergesellschaft der Acorn HoldCo auf dem Postweg an seine Aktionäre übersenden und wird Acorn HoldCo den Angebotsprospekt im Zusammenhang mit dem Angebot von Acorn HoldCo zum Erwerb aller ausstehenden ADVA-Aktien an die ADVA-Aktionäre in den Vereinigten Staaten senden. Es wird erwartet, das Acorn HoldCo auch eine Angebotsunterlage bei der BaFin einreichen wird.

Anleger und Wertpapierinhaber von ADTRAN und ADVA werden dringend gebeten, das proxy statement/den Prospekt, die Angebotsunterlage sowie andere Dokumente, die bei der SEC eingereicht werden, vollständig und aufmerksam zu lesen, sobald diese verfügbar sind, weil darin wichtige Informationen enthalten sein werden.

Anleger und Wertpapierinhaber werden Exemplare des proxy statement/des Prospekts (sobald verfügbar) sowie weiterer Dokumente, die von ADTRAN oder Acorn HoldCo bei der SEC eingereicht wurden, auf der von der SEC unterhaltenen Internetseite www.sec.gov kostenlos abrufen können. Exemplare der von ADTRAN bei der SEC eingereichten Dokumente werden auf der Seite https://investors.adtran.com unter der Überschrift „SEC Filings“ kostenlos abrufbar sein. Darüber hinaus wird eine deutschsprachige Fassung der Angebotsunterlage im Wege der Bekanntgabe im Internet unter http://www.acorn-offer.com/ sowie durch das Vorhalten kostenfreier Exemplare beim Settlement Agent veröffentlicht werden. Eine unverbindliche, von der BaFin nicht geprüfte englische Übersetzung der Angebotsunterlage wird außerdem im Internet und http://www.acorn-offer.com/ erhältlich sein.

Ausgewählte Information zu den Teilnehmern

ADTRAN, ADVA und Acorn HoldCo sowie deren jeweilige Organmitglieder können im Rahmen des angestrebten Unternehmenszusammenschlusses möglicherweise als Teilnehmer einer proxy-solicitation gegenüber Aktionären von ADTRAN angesehen werden. Angaben zu den Personen, bei denen es sich nach den Vorschriften der SEC um Teilnehmer einer proxy-solicitation gegenüber den Aktionären von ADTRAN im Zusammenhang mit dem angestrebten Unternehmenszusammenschluss handelt, sowie Ausführungen zu den von diesen Personen mittelbar oder unmittelbar gehaltenen Beteiligungen (in Form von Wertpapieren oder in anderer Form) werden in dem proxy statement/Prospekt enthalten sein, der bei der SEC einzureichen ist. Angaben hinsichtlich der Organmitglieder von ADTRAN finden sich im Geschäftsbericht von ADTRAN (Form 10-K) für das Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2020 sowie im proxy statement für ADTRAN (Schedule 14A) vom 30. März 2021, die bei der SEC eingereicht wurden und bei den vorstehend genannten Bezugsquellen kostenfrei erhältlich sind. Weitere Informationen zu den Teilnehmern an der proxy-soliciation und eine Beschreibung von deren direkten und indirekten Interessen, in Form von Anteilsbesitz oder in anderer Weise, werden im proxy statement/Prospekt und andere relevanten Materialien, die bei der SEC im Hinblick auf die vorgeschlagene Transaktion eingereicht werden, enthalten sein.

(Hinweise zu) Zukunftsgerichteten Aussagen

Diese Mitteilung enthält zukunftsgerichtete Aussagen (forward-looking statements) im Sinne von Section 27A des US-Wertpapiergesetzes von 1933 und Section 21E des US-Wertpapierhandelsgesetzes von 1934 (Securities Exchange Act of 1934), in ihrer jeweils geltenden Fassung. Solche zukunftsgerichteten Aussagen sind erkennbar an Worten wie „annehmen“, „der Ansicht sein“, „fortsetzen“, „schätzen“, „erwarten“, „untersuchen“, „bewerten“, „beabsichtigen“, „könnte“, „möglicherweise“, „planen“, „potenziell“, „vorhersagen“, „projizieren“, „suchen“, „sollte“ wird sowie der jeweiligen Verneinung hiervon und vergleichbaren Ausdrücken. Solche zukunftsgerichteten Aussagen sind lediglich Vorhersagen und beinhalten bekannte und unbekannte Risiken und Unsicherheiten, auf die ADTRAN und ADVA keinen Einfluss haben.

Zukunftsgerichtete Aussagen umfassen insbesondere Aussagen hinsichtlich der Vorteile des angestrebten Unternehmenszusammenschlusses, zu Integrationsplänen und erwarteten Synergien sowie hinsichtlich des erwarteten künftigen Wachstums und der zukünftigen Finanz-, Vermögens- und Ertragslage. Zukunftsgerichtete Aussagen beinhalten Risiken und Unsicherheitsfaktoren, die dazu führen können, dass die tatsächlichen Ergebnisse wesentlich von den vorhergesagten oder erwarteten Ergebnissen abweichen. Es ist ungewiss, ob sich diese zukunftsgerichteten Aussagen als zutreffend und richtig erweisen oder dass die prognostizierten oder erwarteten künftigen Ergebnisse tatsächlich erzielt werden. Zu den Faktoren, die dazu führen können, dass die tatsächlichen Ergebnisse wesentlich von den in den zukunftsgerichteten Aussagen angegebenen Ergebnissen abweichen können, gehören insbesondere: der voraussichtliche Zeitpunkt und die Wahrscheinlichkeit des Vollzugs des Unternehmenszusammenschlusses, einschließlich des Zeitpunktes des Erhalts bzw. der Auflagen etwaig erforderlicher behördlicher oder aufsichtsrechtlicher Genehmigungen des Unternehmenszusammenschlusses, die die erwarteten Vorteile mindern oder die Parteien dazu veranlassen können, die Transaktion abzubrechen; der Eintritt von Ereignissen, Änderungen oder sonstigen Umständen, die zu einer Beendigung der Unternehmenszusammenschlussvereinbarung führen könnten; die Fähigkeit, den angestrebten Unternehmenszusammenschluss erfolgreich abzuschließen; infolge des angestrebten Unternehmenszusammenschlusses auferlegte aufsichtsrechtliche oder sonstige Beschränkungen; der Erfolg des Unternehmens im Anschluss an den angestrebten Unternehmenszusammenschluss; die Fähigkeit, das Unternehmen ADTRAN und ADVA erfolgreich zu integrieren; die Möglichkeit, dass die ADTRAN-Aktionäre der Unternehmenszusammenschlussvereinbarung die Zustimmung verweigern oder dass im Rahmen des öffentlichen Übernahmeangebots unter Umständen die erforderliche Anzahl an ADVA-Aktien nicht eingereicht wird; das Risiko, dass die Parteien möglicherweise nicht in der Lage sind, die Vollzugsbedingungen für den angestrebten Unternehmenszusammenschluss fristgerecht oder überhaupt zu erfüllen; Risiken im Zusammenhang mit der Beeinträchtigung der Ressourcen der Geschäftsleitung hinsichtlich des normalen Geschäftsablaufs durch den angestrebten Unternehmenszusammenschluss; das Risiko nachteiliger Folgen der Ankündigung oder des Vollzugs des angestrebten Unternehmenszusammenschlusses auf den Börsenkurs der Stammaktien von ADTRAN oder ADVA oder die Fähigkeit von ADTRAN und ADVA, Kunden bzw. Mitarbeiter in Schlüsselpositionen zu halten oder einzustellen und Beziehungen zu ihren jeweiligen Lieferanten und Kunden aufrechtzuerhalten bzw. auf ihr Betriebsergebnis oder ihre Unternehmen allgemein; das Risiko, dass Acorn HoldCo unter Umständen nicht die erwarteten Synergieeffekte erzielen kann oder sich die Erzielung dieser Synergieeffekte als langwieriger oder kostenintensiver als geplant herausstellt; das Risiko von Umsatzschwankungen aufgrund langwieriger Verkaufs- und Genehmigungsverfahren, die von großen und anderen Netzanbietern für neue Produkte verlangt werden; das Risiko, das durch mögliches Eindringen in Informationssysteme und Cyberangriffe entsteht; das Risiko, dass ADTRAN, ADVA oder das kombinierte Unternehmen nach dem Zusammenschluss nicht in der Lage sind, effektiv zu konkurrieren, auch durch Produktverbesserungen und entwicklung; und die weiteren Faktoren, die in den veröffentlichen Jahres- und Zwischenberichten von ADVA und in den auf der Internetseite der SEC (www.sec.gov) verfügbaren, zur Veröffentlichung bei der SEC eingereichten Unterlagen (public filings) von ADTRAN und Acorn HoldCo jeweils ausgeführt sind, insbesondere die unter den Überschriften „Risikofaktoren“ und „zukunftsgerichtete Aussagen“ in Formular 10-K von ADTRAN für das zum 31. Dezember 2020 endende Geschäftsjahr und dem Form 10-Q von ADTRAN zum Quartalsende am 30. Juni 2021 erläutert sind. Die vorstehende Liste an Risikofaktoren ist nicht abschließend. Die Risiken sowie sonstige mit dem geplanten Unternehmenszusammenschluss verbundene Risiken werden näher erläutert im proxy statement/im Prospekt und in dem Angebotsprospekt, die im bei der SEC einzureichenden Registration Statement (Form S-4) enthalten sind und in einer Angebotsunterlage bzw. in etwaigen bei der BaFin im Zusammenhang mit dem geplanten Unternehmenszusammenschluss einzureichenden Prospekten oder Prospektergänzungen. Angesichts dieser Risiken, Unsicherheitsfaktoren und Annahmen werden die in den zukunftsgerichteten Aussagen beschriebenen Ereignisse unter Umständen nicht oder in einem anderen Ausmaß oder zu einem anderen Zeitpunkt eintreten als dies von ADTRAN, ADVA und Acorn HoldCo beschrieben wurde. Sämtliche dieser Faktoren sind schwer vorherzusagen und liegen außerhalb des Einflussbereiches von ADTRAN, ADVA und Acorn HoldCo. Sämtliche in diesem Dokument enthaltenen zukunftsgerichteten Aussagen basieren auf den ADTRAN, ADVA und Acorn HoldCo am Tag der Veröffentlichung dieses Dokuments zur Verfügung stehenden Informationen; ADTRAN, ADVA und Acorn HoldCo schließen jeweils jegliche Verpflichtung zur Aktualisierung oder Überarbeitung etwaiger zukunftsgerichteter Aussagen aus, sei es aufgrund neuer Informationen, künftiger Ereignisse oder aus anderen Gründen, und es wird keine solche Verpflichtung übernommen, soweit dies nicht gesetzlich vorgeschrieben ist.

Es sollte auch beachtet werden, dass die prognostizierten Finanzinformationen für die kombinierte Geschäftsentwicklung von ADTRAN und ADVA auf den Schätzungen, Annahmen und Prognosen des Managements beruhen und nicht in Übereinstimmung mit den anwendbaren Rechnungslegungsvorschriften der Regulation S-X in Bezug auf Pro-Forma-Finanzinformationen erstellt wurden, und die erforderlichen Pro-Forma-Anpassungen nicht vorgenommen wurden und darin nicht enthalten sind. Keine dieser Informationen sollte isoliert von oder als Ersatz für die historischen Finanzberichte von ADTRAN oder ADVA betrachtet werden. Wichtige Risikofaktoren könnten dazu führen, dass die tatsächlichen zukünftigen Ergebnisse und andere zukünftige Ereignisse wesentlich von den gegenwärtigen Einschätzungen des Managements abweichen, insbesondere die Risiken, dass: eine Vollzugsbedingung für den Abschluss des geplanten Unternehmenszusammenschlusses nicht erfüllt wird; eine behördliche Genehmigung, die für den geplanten Unternehmenszusammenschluss erforderlich sein könnte, sich verzögert, gar nicht oder unter Bedingungen eingeholt wird, die nicht erwartet werden; ADTRAN oder ADVA nicht in der Lage ist, die Synergien und die Wertschöpfung zu erzielen, die durch den geplanten Unternehmenszusammenschluss angestrebt werden; eine unverzügliche Integration nicht möglich ist; die Zeit und Aufmerksamkeit des Managements auf transaktionsbezogene Fragen gelenkt wird; die durch die Transaktion verursachten Störungen die Aufrechterhaltung von geschäftlichen, vertraglichen und betrieblichen Beziehungen erschweren; sich die Kreditwürdigkeit des kombinierten Unternehmens nach dem geplanten Unternehmenszusammenschluss verschlechtert; Gerichtsverfahren gegen ADTRAN, ADVA oder das kombinierte Unternehmen eingeleitet werden; ADTRAN, ADVA oder das kombinierte Unternehmen nicht in der Lage sind, Mitarbeiter in Schlüsselpositionen zu halten; und sich die Ankündigung oder der Vollzug des geplanten Unternehmenszusammenschlusses negativ auf den Börsenkurs der ADTRAN-Aktien und der Stammaktien von ADVA oder auf die Betriebsergebnisse von ADTRAN und ADVA auswirkt.

Es bleibt völlig unsicher, ob eines der im Rahmen der zukunftsgerichteten Aussagen angesprochenen Ereignisse eintreten wird, welche Auswirkungen sein Eintritt auf das operative Ergebnis, die Finanzlage oder den Cashflow von ADTRAN oder ADVA haben würde. Sollte eines dieser Risiken oder einer der Unsicherheitsfaktoren tatsächlich eintreten, könnte diese Entwicklung nachteilige Auswirkungen auf die geplante Transaktion, auf ADTRAN oder ADVA haben, sowie auf ADTRANs und ADVAs Fähigkeit die geplante Transaktion erfolgreich abzuschließen bzw. die von der Transaktion erwarteten Vorteile zu verwirklichen. Wir weisen darauf hin, dass Sie sich nicht auf die zukunftsgerichteten Aussagen von ADTRAN und ADVA verlassen sollen. Diese zukunftsgerichteten Aussagen basieren auf den aktuellen Ansichten und Annahmen der Managements in Bezug auf künftige Ereignisse und betriebliche Leistungen und sind nur zum Zeitpunkt dieser Aussage gültig. Weder ADTRAN noch ADVA übernehmen eine Verpflichtung zur Aktualisierung oder Überarbeitung etwaiger zukunftsgerichteter Aussagen, sei es aufgrund neuer Informationen, künftiger Ereignisse oder aus anderen Gründen.

Das Angebot

Dieses Dokument stellt weder ein Angebot zum Kauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von Aktien an ADVA dar. Die endgültigen Bedingungen und weitere das öffentliche Angebot betreffende Bestimmungen werden in der Angebotsunterlage enthalten sein, sobald deren Veröffentlichung von der BaFin gestattet worden ist. Anleger und Wertpapierinhaber von ADVA werden dringend gebeten, die Angebotsunterlage und alle weiteren relevanten Dokumente über das Angebot zu lesen, wenn und sobald diese verfügbar sind, weil darin wichtige Informationen enthalten sein werden.

Das Angebot unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland und bestimmten anwendbaren Vorschriften des Wertpapierrechts der Vereinigten Staaten von Amerika. Jeder Vertrag, der infolge der Annahme des Angebots geschlossen wird, unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland und ist in Übereinstimmung mit diesem Recht auszulegen.