Fiverr International Ltd. („Fiverr“) hat heute den Börsengang mit
5.263.158 Stammaktien zu einem offiziellen Kurs von 21,00 US-Dollar je
Aktie bekannt gegeben. Die Konsortialführer für den Börsengang haben
zudem eine 30-tägige Option auf Überzuteilung von bis zu 789.473
zusätzlichen Stammaktien von Fiverr zum Ausgabekurs. Die Aktien werden
voraussichtlich ab dem 13. Juni 2019 unter dem Tickersymbol „FVRR“ an
der New York Stock Exchange notiert.
Das Angebot endet unter Voraussetzung der Erfüllung der üblichen
Abschlussbedingungen voraussichtlich am 17. Juni 2019.
J.P. Morgan Securities LLC und Citigroup Global Markets Inc. fungieren
gemeinsam als führende Bookrunner für das geplante Angebot. BofA Merrill
Lynch und UBS Securities LLC fungieren ebenfalls als Bookrunner für das
geplante Angebot. JMP Securities LLC, Needham & Company, LLC, sowie
Oppenheimer & Co. Inc. fungieren als Co-Manager für das geplante Angebot.
Der Börsengang erfolgt ausschließlich mittels eines Emissionsprospekts.
Exemplare des endgültigen Prospekts im Zusammenhang mit dem Angebot
können, sobald sie verfügbar sind, bei J.P. Morgan Securities LLC
entweder schriftlich (c/o Broadridge Financial Solutions, 1155 Long
Island Avenue, Edgewood, New York 11717, USA), telefonisch
(1-866-803-9204) oder per E-Mail (prospectus-eg_fi@jpmchase.com)
oder auch bei Citigroup Global Markets Inc. entweder schriftlich (c/o
Broadridge Financial Solutions, 1155 Long Island Avenue, Edgewood, New
York 11717, USA) oder telefonisch (1-800-831-9146) bezogen werden.
Ein Antrag auf Börsenzulassung auf Formblatt F1 (sogenanntes
Registration Statement) für diese Wertpapiere ist bei der
US-amerikanischen Securities and Exchange Commission (SEC) eingereicht
und von dieser als rechtsgültig erklärt worden. Diese
Presseveröffentlichung soll kein Verkaufsangebot und kein Ansuchen für
ein Kaufangebot darstellen, und es soll gleichfalls kein Verkauf dieser
Wertpapiere in Ländern oder Gerichtsbarkeiten stattfinden, in denen ein
solches Angebot, ein solches Ansuchen oder ein solcher Verkauf vor der
Registrierung oder Qualifizierung nach dem Wertpapiergesetz des
jeweiligen Landes oder der jeweiligen Gerichtsbarkeit unzulässig wäre.
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die offizielle und autorisierte Version. Übersetzungen werden zur
besseren Verständigung mitgeliefert. Nur die Sprachversion, die im
Original veröffentlicht wurde, ist rechtsgültig. Gleichen Sie deshalb
Übersetzungen mit der originalen Sprachversion der Veröffentlichung ab.
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