Press release

Seoul Semiconductor reicht nach Klage wegen LED-Hintergrundbeleuchtung Patentklage wegen LED-Mobiltelefon-Blitzlichtern ein

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Das Unternehmen Seoul Semiconductor Co., Ltd. (KOSDAQ 046890) („Seoul“), ein weltweit führender Innovator von LED-Produkten und Technologien, gab bekannt, dass es eine Patentverletzungsklage gegen Conrad Electronic S.E. („Conrad“), einen großen europäischen Einzelhändler von Elektronikprodukten, eingereicht hat. Die Klage wurde in Deutschland beim Landgericht Mannheim eingereicht.

Diese Pressemitteilung enthält multimediale Inhalte. Die vollständige Mitteilung hier ansehen: https://www.businesswire.com/news/home/20190909005408/de/

Seoul Semiconductor’s Headquarters in Korea. Seoul Semiconductor(KOSDAQ 046890) develops and commercializes LEDs for automotive, general illumination, specialty lighting, and backlighting markets. As the second-largest LED manufacturer globally excluding the captive market, Seoul Semiconductor holds more than 14,000 patents, offers a wide range of technologies, and mass produces innovative LED products such as SunLike. (Photo: Business Wire)

Seoul Semiconductor’s Headquarters in Korea. Seoul Semiconductor(KOSDAQ 046890) develops and commercializes LEDs for automotive, general illumination, specialty lighting, and backlighting markets. As the second-largest LED manufacturer globally excluding the captive market, Seoul Semiconductor holds more than 14,000 patents, offers a wide range of technologies, and mass produces innovative LED products such as SunLike. (Photo: Business Wire)

Es handelt sich hierbei nach der im Juli eingereichten Klage wegen Patentverletzung von LED-Hintergrundbeleuchtungseinheiten um den zweiten Rechtsstreit mit Conrad im Zusammenhang mit Mobilfunkprodukten. Der Klage zufolge verletzen die in von Conrad verkauften Mobiltelefonen verbauten Blitzlicht-LEDs das Patent von Seoul. Bei der patentierten Technologie, um die es in diesem Rechtsstreit geht, handelt es sich um die „Roughened Light Extraction Surface“-Technologie, bei der das aus der internen LED-Struktur emittierte Licht durch Behandlung der LED-Chip-Oberflächen effizient extrahiert und so die Lichtintensität und -helligkeit maßgeblich verbessert wird – eine grundlegende Technologie der LED-Chip-Herstellung.

Dieses Patent war bereits im Dezember 2018 Gegenstand einer einstweiligen Verfügung eines deutschen Gerichts gegen LED-Produkte eines der führenden zehn weltweit tätigen LED-Herstellers. Die patentierte Technologie ist mittlerweile in zwölf wichtigen Ländern registriert, darunter in den USA, Europa und Asien, und wird weithin für Autoscheinwerfer, UV- und Außenbeleuchtung sowie Mobiltelefon-Blitzlichter eingesetzt.

Ähnlich wie bei der Entwicklungsgeschichte des Smartphones hat sich die LED-Technologie aufgrund fortlaufender technologischer Fortschritte von Produkten der ersten Generation zu Produkten der zweiten Generation weiterentwickelt. Ziel dieser Klage ist der Schutz der LED-Technologie der zweiten Generation.

Vergleich der Merkmale der jeweiligen Generationen

Abschnitt

Lichtausbeute

Lebenszeit

Kumulatives Risiko

Betriebstemperatur

Erste Generation

Unter 70–80 lm/W

Unter 5000–6000 h

Unter 70

Unter 70–80 °C

Zweite Generation

Mehr als 150 lm/W

Mehr als 10.000 h

Mehr als 80–90

Unter 150 °C

Seoul hat bereits die Hersteller von Mobiltelefonen weltweit ermahnt, die Verwendung von LED-Produkten einzustellen, bei denen der Verdacht der Patentverletzung besteht. Seoul untersucht Mobiltelefone, die solche Produkte enthalten, und erwägt eine erforderliche gerichtliche Durchsetzung, sofern die Verletzung unvermindert andauert.

Zum Schutz seiner Patentrechte hat Seoul allein in Europa bereits drei Patentverletzungsklagen gegen Händler von mutmaßlich patentverletzenden Produkten eingereicht. Seoul plant angesichts der Bestätigung seiner Technologie durch die deutschen Gerichte, bei denen Seoul dauerhafte Unterlassungsverfügungen gegen die Verletzung der Patente von Seoul erwirken konnte, die Durchsetzung seiner Rechte weiter auszudehnen. Diese patentierten Technologien sind weithin auf Hochleistungs-LEDs und LEDs mittlerer Leistungsklasse anwendbar.

„Wir hoffen, dass die Erfolgsgeschichte von Seoul ein gutes Beispiel für junge Unternehmer und Kleinnternehmen ist, die ihre Träume verfolgen wollen“, sagte Chung Hoon Lee, der Gründer von Seoul. „Seoul wird die Durchsetzungsmaßnahmen gegen Hersteller, Händler und Endmarkenunternehmen, die geistiges Eigentum nicht respektieren, fortsetzen. Wir werden darüber hinaus alle notwendigen Maßnahmen gegen Unternehmen ergreifen, die unsere Mitarbeiter in dem Versuch abwerben, sich unrechtmäßigen Zugang zu den Geschäftsgeheimnissen von Seoul zu verschaffen.“

Über Seoul Semiconductor

Seoul Semiconductor entwickelt und vertreibt LED-Produkte für die Automobilbranche sowie Allgemein-, Spezial- und Hintergrundbeleuchtung. Als zweitgrößter LED-Hersteller weltweit unter Ausschluss des gebundenen Marktes besitzt Seoul Semiconductor über 14.000 Patente, bietet eine breite Auswahl an Technologien und produziert innovative LED-Produkte wie SunLike in Mengenproduktion. Das Unternehmen liefert die weltbeste Lichtqualität in einer LED der nächsten Generation, indem es eine auf den Menschen ausgerichtete Beleuchtung bereitstellt, die für den Tageslichtrhythmus optimiert ist; WICOP – eine einfacher strukturierte, gehäuselose LED, die marktführende Farbeinheitlichkeit bietet und aufgrund ihrer hohen Lumen-Dichte und Designflexibilität auf Lampenebene kostensparend ist; die NanoDriver-Serie – die weltweit kleinsten LED-Treiber mit 24 W Gleichstrom; Acrich, die weltweit erste LED-Technologie mit Wechselstrom für hohe Spannung, wurde 2005 entwickelt, einschließlich aller LED-verwandten Technologien vom Chip bis zur Modul- und Schaltkreisproduktion mit Wechselstrom; sowie nPola, ein neues LED-Produkt auf Basis der GaN-Substrat-Technologie, die im Vergleich zu herkömmlichen LED-Produkten mehr als die zehnfache Leistung erzielt. UCD stellt ein hohes Farbspektrum-Display dar, das über 90 % NTSC liefert. Weitere Informationen finden Sie unter www.seoulsemicon.com/en.

Die Ausgangssprache, in der der Originaltext veröffentlicht wird, ist die offizielle und autorisierte Version. Übersetzungen werden zur besseren Verständigung mitgeliefert. Nur die Sprachversion, die im Original veröffentlicht wurde, ist rechtsgültig. Gleichen Sie deshalb Übersetzungen mit der originalen Sprachversion der Veröffentlichung ab.