Verletzt ‘erlaubte’ Spyware das Gesetz?
Ein Unternehmen in Utah soll gegen das Spyware-Control-Gesetz geklagt haben, welches im Mai in Kraft tritt.
Obwohl Provider und Softwarehersteller gegen den Einsatz von Spyware-Lösungen sind und auch ein Gesetz in den USA das Spionage-Tool vom Anwender fern halten will, soll ein Unternehmen in Utah gegen das Spyware-Control-Gesetz geklagt haben, welches im Mai in Kraft tritt.
Die Klage bezieht sich US-Medienberichten zufolge auf das grundsätzliche Recht zu werben und stemmt sich gegen die angebliche Verletzung der Privatsphäre. ‘WhenU’ vertreibt Software-Lösungen, darunter ein Shopping-Tool und einen Software-Agent, der mit einer Wetterstation verbunden und per Klick aktuelle Temperaturen auf den Desktop liefert. Der Kunde hat die Wahl, entweder die Produkte zu kaufen oder kostenlos herunterzuladen und dafür Werbung zu empfangen. Weil die Werbefirma letztlich ihr Geld mit einem Spyware-Tool verdient, würde ihr ein Inkrafttreten des Gesetzes den Geldhahn zudrehen und damit die Geschäftsgrundlage entziehen.
Welche Werbung für den jeweiligen Kunden passt, ermittelt das Unternehmen an Hand einer Software, die auf dem Rechner installiert ist. Diese Software protokolliert Schlagwörter und URLs, die der Anwender eingibt. Sucht jemand beispielsweise ein Urlaubsziel, lädt WhenU Partnerseiten von Reisebüros.
WhenU sagt, dass es sich bei ihrer Lösung gerade nicht um die Art von Spyware handelt, die unter anderem AOL und Microsoft mit entsprechenden Entdecker- und Lösch-Tools eliminiert wissen wollen. Alles laufe unter dem Opt-in-Modell, wonach die Kunden nur Werbung empfangen, wenn sie damit auch einverstanden sind. Die Zustimmung gäben sie beim kostenlosen Download der WhenU-Produkte und dabei mit dem Wissen, statt einer Gebühr zu zahlen, Werbung erhalten.
Mit dem Argument, die Spionage-Lösungen drängelten sich in die Privatsphäre des einzelnen, hatten der Provider und der Softwerker Software-Agenten an die Anwender verteilt, die solche Spyware aufspüren und vom Computer löschen sollen.