Trotz Protesten kein Verbot für Google Street View
Der Internetkonzern Google muss vor der Erhebung von Bildern für den umstrittenen Geodienst Street View allen Bürgern rechtzeitig eine Chance zum Widerspruch einräumen. Darauf einigten sich deutsche Datenschützer laut einem Bericht des Nachrichtenmagazins Focus im Rahmen des Düsseldorfer Kreises.
Das Gremium, das die Einhaltung des Datenschutzes im nicht-öffentlichen Raum kontrolliert, tritt einmal jährlich zusammen, um die wichtigsten Standpunkte abzustimmen. Trotz der massiven Proteste gegen die Google-Kamerateams in Schleswig-Holstein ist es offenbar nicht möglich, den Dienst in Deutschland zu verbieten. “Zur Aufgabe des Dienstes können wir Google nicht zwingen”, erklärt der Hamburger Datenschutzbeauftragte Hartmut Lubomierski. Man habe sich aber auch darauf geeinigt, dass Fotoaufnahmen unzulässig seien, die neben Autokennzeichen und Personen auch Hausnummern zeigen.
Das Street-View-Feature des Geographie-Dienstes Google Maps sorgt in Deutschland bereits seit geraumer Zeit für Aufregung. Ende September hatte das Auftauchen von Google-Kamerateams, die Aufnahmen von öffentlichen Straßen im Land machten, in Schleswig-Holstein heftige Proteste innerhalb der Bevölkerung ausgelöst. Der Internetkonzern hatte daraufhin erklärt, dass man im Jahr 2008 keine Rundumfotos aus der betroffenen Region anfertigen werde. “Die Datenschutzbehörden Deutschlands haben sich nun auf einen gemeinsamen Beschluss geeinigt, der demnächst veröffentlicht wird”, bestätigt Helga Naujok, Referatsleiterin des Hamburgischen Datenschutzbeauftragten. Über dessen genauen Inhalt werde man erst nach dem Zeitpunkt der Veröffentlichung sprechen. “Die aktuelle Übereinkunft ist ein weiterer wichtiger Schritt in Richtung einer Kompromisslösung. Fest steht aber, dass es kein Verbot der Street-View-Aufnahmen in Deutschland geben wird”, betont Naujok.
Von Datenschützern wurde Google in Bezug auf Street View bereits des Öfteren heftig kritisiert. “Die Datenerhebung von Wohnungen und Grundstücken zum Zweck der Internetveröffentlichung durch Google Street View verstößt gegen das Bundesdatenschutzgesetz”, hatte etwa Thilo Weichert, Leiter des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz in Schleswig-Holstein (ULD), Anfang Oktober in einer vorgelegten rechtlichen Bewertung des Street-View-Dienstes festgestellt. Auch wenn die Daten aus dem allgemein zugänglichen Bereich heraus erfasst werden, würden gegenüber den Veröffentlichungsinteressen die schutzwürdigen Interessen der Betroffenen überwiegen, so die Auffassung Weicherts.
“Unser Dienst ist datenschutzrechtlich völlig legal”, kontert Google-Sprecher Kay Oberbeck. “Überall dort, wo wir Aufnahmen für Street View machen, halten wir uns an die gängige Rechtslage”, stellt Oberbeck klar. Diese sei oft von Land zu Land sehr unterschiedlich. Wenn sich jemand durch bestimmte Aufnahmen in seinen Persönlichkeitsrechten gestört fühle, habe er aber jederzeit die Möglichkeit, mit Google in Kontakt zu treten und seine Kritik zu begründen. “Ein Beanstandungsmechanismus für unverhältnismäßige Fotos war von Anfang an bei Street View integriert”, erläutert Oberbeck. Um den Dienst sicherer zu machen, habe man außerdem eine eigene Software entwickelt, die Gesichter von Personen unkenntlich macht.