Datenschützer: Piwik statt Google Analytics
Das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) hatte 2008 konstatiert, dass das Webanalyse-Tool Google Analytics nach deutschem Recht nicht datenschutzkonform eingesetzt werden könne und schleswig-holsteinische Webseitenbetreiber darauf hingewiesen. Jetzt raten die Datenschützer zum kostenlosen Tool Piwik.
Nach Angaben des ULD haben bisher alle Webseitenbetreiber in Schleswig-Holstein, nachdem sie vom ULD aufgefordert wurden, auf den Einsatz von Google Analytics verzichtet und Google dazu aufgefordert, die dort gespeicherten personenbezogenen Daten zu löschen.
Das ULD habe Vertretern von Google, einschließlich dessen Chefentwickler für Analytics, in einem Gespräch die Datenschutzbedenken präsentiert. Google habe die Bedenken bisher jedoch nicht ausräumen können. Google Analytics erhebe umfangreiche Daten über einen Anwender und seine Nutzung der Webseite, die Google an nicht genauer definierten Orten in der Unternehmens-Cloud analysiere und den Webseitenbetreibern in aggregierter Form bereit stelle.
Ziel des ULD sei es jedoch, nicht nur zu zeigen, was nicht gehe, sondern auch, wie etwas gehe, hieß es. Nach dem negativen Verdikt zu Google Analytics und anderen Werkzeuge habe das ULD das Produkt Piwik im Rahmen seiner aufsichtsbehördlichen Zuständigkeit geprüft und Rahmenbedingungen festgehalten, wie dieses Produkt datenschutzkonform eingesetzt werden könne.
Anders als bei vielen anderen Produkten zur Webanalyse finde die Verarbeitung der Daten bei Piwik nicht bei einer anderen Stelle oder bei einem Auftragsdatenverarbeiter statt, sondern auf dem Rechner des Webseitenanbieters selbst. Das ULD hat eine Beschreibung und Anleitung zum datenschutzkonformen Einsatz von Piwik ins Netz gestellt.