Der Konzern IBM hat jetzt vom US-Patentamt die Statusanzeige der Feststelltaste geschützt bekommen. Durch das Patent ist jegliche Form der Darstellung des Status der Taste, also visuelle, akustische und haptische Meldungen, abgedeckt.
Eingereicht hatte Big Blue das Patent im Oktober 2002. Doch könnte die Regelung, die als ‘Prior Art’ bezeichnet wird, dazu führen, dass das IBM-Patent noch verfällt. Demnach sind Erfindungen, die vor Einreichung des Patentes schon genutzt wurden, nicht patentierbar.
Ein Programm der grafischen Benutzeroberfläche KDE (K Desktop Environment), KeybLED, zeigte schon vor der Einreichung von IBM den Status der Feststelltaste an. Schon unter DOS und auch im Mac OS gibt es bereits seit längerem derartige Statusanzeigen.
In letzter Zeit häufen sich Patente, die zum Teil auf heftige Kritik stoßen. So wurde das US-Trade Office und das Patentamt wegen des Microsoft-Patentes für den Doppelklick bei mobilen Geräten scharf angegriffen. Die Behörde kämpfe mit Personalmangel, so der Vorwurf, und könne deshalb nicht sauber recherchieren. Deshalb würden immer wieder Patente auf längst bekannte Erfindungen verliehen.
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