Klage gegen Hunderte P2P-Nutzer eingereicht
Kurz nachdem die Film- und Musikbranche einen wichtigen Sieg gegen P2P-Tauschbörsen errungen hat, legt die RIAA jetzt nach.
Kurz nachdem die Film- und Musikbranche einen wichtigen Sieg gegen P2P-Tauschbörsen errungen hat, legt die RIAA (Recording Industry Association of America) jetzt nach. Die Organisation hat über 700 Klagen gegen Nutzer eingereicht, die illegal Musik austauschen sollen. Die Klagewelle hängt laut RIAA jedoch nicht direkt mit der jüngsten Entscheidung des Supreme Court zusammen.
Sie ist vielmehr Teil einer umstrittenen Kampagne der RIAA und ihres Gegenstücks aus der Filmindustrie, der ‘Motion Picture Association of America’ – beide Organisationen gehen bereits seit langem rechtlich gegen Privatpersonen vor, die sie verdächtigen, urheberrechtlich geschütztes Material zu verwenden oder auszutauschen. Das sei Teil der Bemühungen, “die Fans zum richtigen Umgang mit digitaler Musik zu erziehen”, heißt es in einem Statement der RIAA.
Die Entscheidung, jetzt noch mehr Klagen einzureichen, beruht möglicherweise auch auf der Erkenntnis, dass es – trotz der jüngsten Gerichtsentscheidung – für die Unterhaltungsindustrie weiterhin sehr schwer ist, gegen die P2P-Firmen selbst vorzugehen. Das Urteil des Supreme Courts besagt, dass die Studios nur dann gegen die Tauschbörsen klagen können, wenn bewiesen werden kann, dass sie ihre Nutzer dazu verleiten, mit Hilfe ihrer Technologie Musik und Filme zu stehlen.
Das Urteil bezog sich in erster Linie auf die P2P-Plattformen ‘Grokster’ und ‘Morpheus’ – doch Beobachter halten es durchaus für möglich, dass auch ‘BitTorrent’ ins Visier der Ermittler geraten könnte. Durch seine spezielle Technologie macht es die Tauschbörse den Nutzern zwar verhältnismäßig schwer, das Urheberrecht zu verletzen – doch auch BitTorrent wird für illegales Filesharing benutzt.
Belastend könnte im Zweifelsfall auch ein Web-Manifest von Entwickler Barm Cohen sein, in dem er vor einigen Jahren schrieb, sein Ziel sei es “digitale Piraterie zu begehen”. Seit dieser Woche hat die Grundsatzerklärung – die unter anderem auch den Wunsch ausdrückt “Drogen künstlich herzustellen, unzuverlässige Kontakte zu pflegen und anonym einzukaufen” – ein Vorwort. Darin heißt es, das Manifest sei eine Parodie.