Das Urteil eines kanadischen Gerichts könnte für die einst führende Online-Tauschbörse Kazaa zum entscheidenden Schicksalsschlag werden. Nach der Entscheidung müssen die Betreiber der Musiktauschbörse sicherstellen, dass kein urheberrechtlich geschütztes Material über sie getauscht wird. An einer solchen Auflage ist schon Kazaa-Vorläufer Napster gescheitert.
Zwar verletzte Kazaa-Betreiber Sharman Networks nicht selber die entsprechenden Bestimmungen, so Richter Murray Wilcox in seiner Urteilsbegründung. Das Unternehmen habe es aber versäumt, verfügbare Technologien wie etwa eine Filter-Software zu benutzen, um die Nutzer von ihren Verstößen gegen Urheberrechte abzuhalten. Die Verantwortlichen hätten seit langem gewusst, dass das System genutzt werde, um gesetzlich geschützte Dateien zu tauschen. Sharman Networks bleiben nun zwei Monate, um Kazaa entsprechend aufzurüsten.
Die Entscheidung gilt zwar nur in Australien – dem Sitz von Sharman Networks – die Musikindustrie spricht jedoch von einer Signalwirkung. Gerd Gebhardt, der Vorsitzende des Deutschen Phonoverbandes, nannte das Urteil “wegweisend für die Branche”. Von Sharman Networks hieß es in einer ersten Stellungnahmen, dass das Urteil zunächst einmal grundsätzlich analysiert werden müsse. Das Ergebnis und der Inhalt seien aber enttäuschend, die Kazaa-Anwälte kündigten Berufung an.
Nach Angaben der Musikindustrie wurden bislang über Kazaa bis zu 270 Millionen urheberrechtlich geschützte Musikdateien unter bis zu 100 Millionen registrierten Nutzern getauscht. Die Luft für illegale Musikindustrien wird derweil immer dünner. Erst im Juni hatte das höchste amerikanische Gericht entschieden, dass die Hersteller der Tauschbörsenprogramme Morpheus und Grokster zu Schadensersatz verurteilt werden können.
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