Der Softwarekonzern Microsoft hat es mal wieder spannend gemacht und bis zum letzten Augenblick gewartet, bevor er auf die Vorwürfe der EU-Kommission reagiert hat. Die Antwort ging nur wenige Stunden vor der um Mitternacht ablaufenden Frist ein, nach deren Ablauf Microsoft eine tägliche Strafe von 2 Millionen Euro gedroht hätte.
Das Unternehmen beantragte außerdem eine Anhörung, um seine Argumente darzulegen. Erst danach kann die Kommission entscheiden, ob sie die Strafe doch noch rückwirkend ab dem 15. Dezember verhängt. Microsoft habe technische Fragen der Kommission vollständig erwidert, teilte der Konzern mit. Ein Sprecher von Wettbewerbskommissarin Neelie Kroes sagte, die Angaben würden sorgfältig geprüft.
Die Kommission hatte den Konzern vor knapp zwei Jahren zu einer Rekordstrafe von rund 500 Millionen Euro und zur Öffnung des Betriebssystems Windows für Wettbewerber verurteilt. Der jetzige Streit dreht sich um Details dieser Öffnung.
Man habe die Auflagen der Kommission erfüllt, den Konkurrenten Anleitungen zum Verknüpfen ihrer Software mit Microsofts Serverprogrammen zur Verfügung zu stellen, hieß es aus Redmond. Die Kommission habe die Nachweise darüber aber ignoriert. “Hunderte Microsoft-Mitarbeiter und -Lieferanten haben über 30.000 Stunden daran gearbeitet, Dokumente im Umfang von mehr als 12.000 Seiten mit detaillierten technischen Angaben zu erstellen, die heute zur Lizenzierung bereitstehen.”
Bereits im vergangenen Jahr hatte Microsoft der Kommission eine Dokumentation bezüglich der technischen Angaben zu Server-Betriebssystemen vorgelegt. Der unabhängige IT-Experte Neil Barrett hatte sich dazu aber im Herbst kritisch geäußert und eine deutliche Überarbeitung gefordert. Er und seine Kollegen seien mit der Microsoft-Anleitung nicht in der Lage gewesen, Produkte von Konkurrenten auf Microsoft-Servern zum Laufen zu bringen.
In den kommenden Wochen soll nun in Brüssel entschieden werden, ob die von Microsoft vorgelegte Antwort ausreichend ist – falls nicht, kann die bereits angedrohte Geldstrafe noch verhängt werden. Sollte das der Fall sein, könnte Microsoft allerdings dagegen klagen. Bereits jetzt läuft vor dem Luxemburger EU-Gericht eine Klage gegen die ursprüngliche Entscheidung.
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