Vistas ‘Welcome Center’ ist bei der EU nicht willkommen
Möglicherweise verstößt der Hersteller mit seinem Startbildschirm erneut gegen kartellrechtliche Vorschriften
Nachdem sich vergangene Woche ein für die Öffentlichkeit anonymes Unternehmen bei dem US-Justizministerium über das neue Microsoft-Betriebssystem Vista beschwert hatte, wirft nun auch die Europäische Union ein Auge auf die Redmonder Software. Möglicherweise verstößt der Hersteller erneut gegen kartellrechtliche Vorschriften.
Im Detail geht es um Vistas ‘Welcome Center’, eine neue Oberfläche, die erscheint, wenn der Anwender das System erstmals startet. Wer sich bei der EU beschwert hat ist nicht bekannt. Wahrscheinlich ist aber, dass es sich erneut um einen PC-Hersteller handelt, der darüber klagt, das Interface nicht verändern oder anpassen zu können.
Jonathan Todd, Sprecher der Europäischen Kommission, sagte gegenüber US-Medien, dass eine formelle Beschwerde, die Ermittlungen auslöse, noch nicht vorliege. Derzeit beobachte die EU die Situation nur und gehe zunächst davon aus, dass sich Microsoft an die 2004 getroffene Wettbewerbsentscheidung halte. Sollte sie aber zu dem Schluss kommen, dass der Hersteller erneut ausschert, sei eine offizielle Untersuchung die logische Folge.
Welche Konsequenzen ein Verstoß haben kann, könnte schon bald zu sehen sein. Am 15. Februar nämlich läuft eine Frist aus, deren Nichteinhaltung Microsoft täglich 2 Millionen Euro kosten könnte. Die Kommission hatte sich für ein Ultimatum entschieden, nachdem aus Redmond lange keine Unterlagen kamen, die die Anschuldigungen hätten entkräften können. Sollte die Replik nicht bis zum Mittwoch vorliegen, entscheidet die Kommission quasi nach Aktenlage und danach hat Microsoft die Auflagen nicht erfüllt.
Bis heute wehrt sich der Konzern gegen das Ultimatum mit der Begründung, die Kommission habe die beantragte Akteneinsicht zu Unrecht abgelehnt, auf deren Grundlage man die weitere Verteidigung hätte stützen können.