Nach einem Bericht des Handelsblatts prüft die Software-Schmiede “alle Varianten”, wie es ein Sprecher formulierte. Die neuerlich artikulierte Ablehung ist die Antwort auf das Bestreben dreier SAP-Mitarbeiter, die Wahl eines Betriebsrates gerichtlich zu erzwingen.
Das Trio steht, abgesehen vielleicht noch von den Gewerkschaften ver.di und der IG Metall, außergerichtlich alleine und auf verlorenem Posten. Zuletzt hatten sich bei einer Betriebsversammlung lediglich 500 von 5600 Beschäftigten für die Gründung eines Betriebsrats ausgesprochen.
Sollte es zur Klage durch die SAP kommen, könnten Jahre bis zu einer Entscheidung über die Möglichkeit eines Betriebsrats vergehen. Denn die Rechtsmittel des Konzerns hätten aufschiebende Wirkung, das heißt, sie würden die möglicherweise positive Entscheidung zugunsten des Trios nicht rechtskräftig werden lassen.
Arbeitgeberpräsident Dieter Hundt fordert eine Änderung des Betriebsverfassungsgesetzes, um den “Willen einer Mehrheit der Arbeitnehmer eines Betriebes zu schützen”. Schließlich dürfe es nicht sein, dass man den Willen der Belegschaft mit Hilfe von Rechtsmitteln aushebeln könne, zitiert das Blatt auch Volker Rieble, Direktor des Zentrums für Arbeitsbeziehungen und Arbeitsrecht an der Uni München.
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