Die Regierung habe in den Bereichen unerwünschte Werbemails, Abfangen von Kundendaten und Ausspionieren von Internetnutzern “nicht für ausreichenden Schutz der Verbraucher gesorgt”, sagte die Vorsitzende der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV), Edda Müller, der ‘Berliner Zeitung’.
Besonders die Bekämpfung der Spam-Flut sei mit dem neuen Gesetz nicht zu verhindern. Zwar würden Mails mit gefälschten oder verschleierten Absender- oder Betreffangaben künftig als Ordnungswidrigkeit gelten. Allerdings müsse dem Absender ein absichtliches Vorgehen nachgewiesen werden. “Dieser Nachweis wird nach allen bisherigen Erfahrungen nicht zu führen sein”, sagte Müller.
Vergangene Woche hatte das Bundeskabinett den Entwurf für ein Gesetz zur Vereinheitlichung von Vorschriften über bestimmte elektronische Informations- und Kommunikationsdienste (ElGVG) verabschiedet, dessen Kernstück das neue Telemediengesetz (TMG) bildet. Ziel ist es, das bisher stark zersplitterte deutsche Recht für Internet, Rundfunk und digitale Dienste einheitlich zu regeln.
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