Die Behörde hatte erst kürzlich den so genannten Net-Rental-Vertrag der Telekom untersagt. Mit diesem hatte T-Com, die Festnetzsparte der Telekom, Großabnehmern von Breitbandanschlüssen deutliche Rabatte eingeräumt.
Die Untersagung des Net-Rental-Vertrages sei ein “sehr gravierender Eingriff” in einen funktionierenden Markt, sagte Raizner jetzt der Frankfurter Allgemeinen Zeitung. Das sei ein “Beleg für den Mangel an einer verlässlichen Ordnungspolitik mit klaren Zielsetzungen”. Offensichtlich wird die Telekom diese Entscheidung der Behörde jedoch akzeptieren.
In Sachen Zusammenschaltungsentgelte (Interconnection) kündigte Raizner jedoch eine Klage an. Hier war die Bundesnetzagentur dem Telekom-Vorschlag – die Gebühren für die Zusammenschaltung der T-Com-Netze mit den Netzen der Wettbewerber anzuheben – nicht gefolgt. Diese Bestimmung koste die Telekom jährlich 200 Millionen Euro, meinte Raizner. “Wir werden gerichtlich gegen die Entscheidung zu den Zusammenschaltungsentgelten vorgehen.”
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