Versionen von Vista, die aus dem Einzelhandel stammen, werden den Anwender mit neuen Lizenzbestimmungen überraschen. So darf jeder Anwender die Lizenz nur ein einziges Mal von einer Hardware auf eine andere übertragen. Auch der Betrieb einiger Versionen des XP-Nachfolgers in einer virtuellen Maschine soll dem Anwender untersagt werden.
Letzteres gilt jedoch nur für die beiden billigsten Version des Betriebssystems, das teilte Microsofts Vista-Team in einem Blog mit. Die Bestimmungen gegenüber Windows XP haben sich wie folgt verändert:
“Der erste Nutzer einer Software darf die Lizenz nur ein Mal auf ein anderes Gerät übertragen”, heißt es im Blog des Entwicklerteams. Wenn man nun diese Lizenz überträgt, so wird das zweite Gerät das lizenzierte Gerät. Davon sind die Versionen Windows Vista Home Basic, Home Premium, Ultimate und Business betroffen. “In anderen Worten, wenn eine Vista-Lizenz, die aus dem Einzelhandel stammt, auf einem PC installiert wurde, kann sie nur ein einziges Mal auf ein anderes System übertragen werden”, so der Eintrag des Team-Blogs.
Des weiteren verbietet die Lizenz den Betrieb von Vista Home Basic und Vista Home Premium in einer virtualisierten Umgebung. “Sie dürfen die Software, die auf dem lizenzierten Gerät installiert ist, in einem virtualisierten (oder anderweitig emulierten) Hardware-System nicht verwenden.” Dieser Passus findet sich in den Bedingungen für Vista Business und Vista Ultimate hingegen nicht.
Zudem will Microsoft die PCs seiner Anwender in regelmäßigen Abständen auf ihre Zustände hin untersuchen. Sollte sich bei einem solchen Check herausstellen, dass der Anwender zum Beispiel Vista auf dem frei verfügbaren VMware Player einsetzt, dann muss er, genau wie ein Nutzer einer illegalen Kopie von Windows, mit Einschränkungen bei den Funktionen rechnen.
Ein strikter Kurs, den Microsoft vorgibt. Und auch eine qualitative Verschärfung dessen, was beispielsweise die Lizenz von Windows XP vorschreibt. Hier muss ein Anwender, wenn er das Betriebssystem auf einem neuen System installiert, sämtliche Windows-Dateien auf dem alten System entfernen. Eine Beschränkung, wie oft er das tun darf, gab es von Microsoft bislang nicht.
Im Blog des Teams heißt es dazu: “Die beiden wichtigsten Unterschiede zwischen den Lizenzbestimmungen von Windows Vista und Windows XP sind erstens: Schlägt ein Validierungs-Check fehl, so führt das zum Verlust bestimmter Funktionen. Zweitens: Die Gewährleistungsdauer steigt von 90 Tagen auf ein Jahr. Damit wird Vista den meisten Microsoft-Produkten angeglichen.”
“Eine Software wird in regelmäßigen Abständen das Betriebssystem validieren, aktualisieren oder den Download der Validierungs-Software fordern”, heißt es weiter. “Sollte bei der Validierung ein Verstoß gegen die Lizenzbestimmungen gefunden werden, könnte der Funktionsumfang der Software eingeschränkt werden.”
Wie die Anwender eine illegal erworbenen Vista-Kopie werden auch solche Anwender dann die Auswirkungen der Sicherheitstechnologien erfahren, die Microsoft unter dem Namen ‘Software Protection Platform’ zusammenfasst. Die Beschneidungen der Funktionen gehen so weit, dass ein Anwender schließlich nur noch eine Stunde mit dem Browser im Netz unterwegs sein darf.
Microsoft hat bislang noch nicht spezifiziert, ob die Bestimmungen sich auch auf den Austausch einzelner Hardware-Komponenten bezieht. Wie etwa beim Wechseln eines schadhaften Motherboards.
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