Telekom muss VDSL-Netz nur beschränkt öffnen

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat entschieden, dass die Deutsche Telekom den Konkurrenten keinen Zugang zu den VDSL-Glasfaserleitungen zwischen Hauptverteilern und Kabelverzweigern gewähren muss. Es gab damit einer Klage des Rosa Riesen weitgehend statt.

Die Wettbewerber drängen schon seit langem auf eine Öffnung dieser Netzbestandteile, um den Ausbau von Glasfasernetzen selbst vorantreiben zu können. In den seit Monaten laufenden Verhandlungen war bislang keine Einigung erzielt worden. Wie onlinekosten.de auflistet, hatte der ehemalige Monopolist beim Verwaltungsgericht Köln Klage gegen die von der Bundesnetzagentur im Sommer 2007 verfügte Öffnung der Kabelverzweiger für Wettbewerber eingereicht. Diese Instanz wies die Klage bereits im Januar 2008 weitestgehend ab (Az: 21 K 2701/07). Der Bonner Konzern legte daraufhin beim Bundesverwaltungsgericht Revision ein und bekamt nun teilweise Recht (BVerwG 6 C 22.08).

Aber auch weiterhin müsse die Telekom ihren Wettbewerbern den Zugang zu den rund 8000 Hauptverteilern sowie zu den Kabelkanälen ermöglichen. Die Netzagentur hatte dem ehemaligen Monopolisten aber zusätzlich auch die Verpflichtung auferlegt, den Telekom-Konkurrenten einen Zugriff auf unbeschaltete Glasfaserleitungen zu gewähren, wenn nicht genügend Kabelkanäle zur Erschließung der bundesweit rund 300.000 Kabelverzweiger vorhanden sind. Diese Regulierungsverfügung hoben nun die Bundesrichter auf.

Als Reaktion erklärte daraufhin Vodafone, dass man nun ein eigens VDSL-Netz in 750 Städten aufzubauen gedenkt. In einem ersten Schritt wolle man 2700 seiner Hauptverteiler aufrüsten. Der weitere Ausbau soll über die Infrastruktur der Deutschen Telekom erfolgen. Bis zum Spätsommer will Vodafone so vier Millionen Haushalte erreichen. Das meldete unter anderem das Handelsblatt.

Mit den 2700 aufgerüsteten Hauptverteilern kann das Unternehmen Kunden im Umkreis von einem Kilometer um die Verteilerkästen mit VDSL versorgen. Der weitere Ausbau soll über die Netzinfrastruktur der Deutschen Telekom erfolgen. Offen ist allerdings noch eine Entscheidung der Bundesnetzagentur zu den von der Telekom beantragten Entgelten für die Glasfaserinfrastruktur.

Anfang Dezember hatte die Bundesnetzagentur die Bedingungen festgelegt, zu denen die Deutsche Telekom ihren Konkurrenten Zugang zu ihrer Breitbandinfrastruktur gewähren muss. Damit reagierte die Behörde nach eigenen Angaben auf gescheiterte Verhandlungen zwischen der Telekom und anderen Marktteilnehmern.