Der “Verein zur Förderung des öffentlichen bewegten und unbewegten Datenverkehrs” (FoeBuD) will damit erreichen, dass die zentrale Datenbank mit sensiblen Daten gelöscht wird. Seit Anfang des Jahres müssen Arbeitgeber einmal im Monat die Daten ihrer Gehaltsabteilung mit einer staatlichen Datenbank abgleichen.
Erfasst werden darin unter anderem Krankheitstage, Fehlzeiten, Lohn, Arbeitstage, Kinderfreibeträge, Steuernummer, Wohnort und Geburtsdatum. Hinzu kommen Angaben zu Entlassungen und Kündigungen sowie Schilderungen “vertragswidrigen Verhaltens” von Arbeitnehmern. Gerade letztere Daten seien sowohl hochsensibel als auch subjektiv, argumentiert der FoeBuD. Zudem fühlen sie sich vom gerade gefällten Urteil zur Vorratsdatenspeicherung (silicon.de berichtete) bestärkt.
Das Bundesverfassungsgericht habe schließlich die Vorratsdatenspeicherung nicht nur vorläufig ausgesetzt, sondern auch eine Auflage gemacht: Wenn der Staat schon Kommunikationsdaten sammelt, darf er in anderen Bereichen nicht ähnlich weitreichende Sammlungen anlegen. Der FoeBuD rechnet sich deshalb gute Chancen für die Verfassungsbeschwerde aus.
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