Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen bewertet ELENA dennoch als Entlastung für die Bürger. “Heute müssen in 60 Millionen Fällen pro Jahr Arbeitnehmer ihre Arbeitgeber um schriftliche Bescheinigungen bitten, um diese dann zu den Ämtern zu tragen”, argumentiert sie. “Mit Hilfe von ELENA kann im besten Fall der Leistungsbescheid schon mit der Antragsstellung erstellt und ausgegeben werden.”
Dass für viele diese Vorteile von den Nachteilen überschattet werden, beweist die Massenklage. Die juristische Federführung hat der Berliner Anwalt Meinhard Starostik. Er ist sich sicher, dass das 2009 vom Bundestag beschlossene ELENA-Verfahrensgesetz der gerichtlichen Überprüfung nicht standhalten wird, weil es nach seiner Ansicht die Privatsphäre von Arbeitnehmern verletzt.
In Datenschützerkreisen ist Starostik eine Art Star. Ist der 60-Jährige doch der erfolgreiche Einreicher der größten Verfassungsbeschwerde aller Zeiten. Er prozessierte im Auftrag von 35.000 Menschen gegen das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung, Anfang März bekam er Recht.
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