Innerhalb eines Jahres stieg sie sprunghaft um 64 Prozent von 1778 (2008) auf 2923 (2009). Der durchschnittliche Schaden pro Delikt lag dabei den Angaben zufolge bei etwa 4000 Euro. Insgesamt wurden im Jahr 2009 über 50.000 Cybercrime-Delikte gezählt. Wie hoch die Dunkelziffer in diesem Bereich ist, kann aber niemand genau sagen.
“Cyberangriffe haben eine neue Dimension der Gefährdung erreicht”, erklärte BSI-Präsident Michael Hange, dessen Behörde die Konferenz gemeinsam mit dem BKA ausrichtete. Kriminelle operierten nicht mehr als Einzeltäter, sondern in professionellen, arbeitsteiligen Netzwerken und bedienten sich immer intelligenterer Techniken. Zugleich schaffe die zunehmende Vernetzung von Bürgern, öffentlicher Verwaltung und Wirtschaft zusätzliche potenzielle Angriffsmöglichkeiten für die Täter.
Der Täterkreis sei dagegen recht klein, sagte BKA-Chef Jörg Ziercke, da es sich um absolute IT-Spezialisten handelt. Er gehe von einem Kern von einigen tausend Tätern weltweit aus. Zum Vergleich: In allen Kriminalfällen zusammen hatte es allein die Polizei in Deutschland im vergangenen Jahr mit rund zwei Millionen Tätern zu tun.
Ziercke kritisierte erneut, dass durch den Stopp der Vorratsdatenspeicherung ein Sicherheitsrisiko entstanden sei. So wisse das Bundeskriminalamt von einem Vater, der einen Säugling missbrauche. Die Ermittler hätten sogar die IP-Adresse des Verdächtigen, könnten ihn aber wegen der neuen Rechtslage nicht identifizieren, bemängelte der BKA-Chef.
Die Ermittler könnten zwar immer noch freiwillig gespeicherte Abrechnungsdaten bei den Internet-Anbietern erfragen. Dies greife jedoch häufig ins Leere, weil knapp 90 Prozent der privaten Internet-Nutzer mittlerweile eine Flatrate hätten und daher beim Gang ins Internet gar keine Daten mehr erfasst würden.
Die Ermittler brauchten die Vorratsdatenspeicherung, damit das weltweite Netz nicht zum rechtsfreien Raum werde, betonte Ziercke. Die IP-Adressen erfüllten im Internet die gleiche Aufgabe wie die Nummernschilder der Autos im Straßenverkehr. Niemand würde die Kennzeichnungspflicht der Autos ablehnen, weil sie die Autofahrer unter Generalverdacht stelle.
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hatte Anfang März entschieden, dass die Vorratsdatenspeicherung – so wie sie bis dahin praktiziert wurde – nicht mit dem Grundgesetz vereinbar sei.
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Der Grund: Geräte, die mit veralteter Software arbeiten, sind anfällig für Cyberangriffe und Datenlecks.