Das Landgericht Bonn hat den Hauptbeklagten der so genannten Spitzelaffäre jetzt zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt. Klaus Trzeschan muss dreieinhalb Jahre ins Gefängnis. Damit wird Trzeschan als einziger Angeklagter in der spektakulären Affäre gerichtlich belangt.
Der 60-Jährige hätte nicht nur Konzerngelder in die eigene Tasche gewirtschaftet, sondern auch gegen das Fernmeldegeheimnis verstoßen. Das Gericht folgte beim Strafmaß dem Antrag der Staatsanwaltschaft.
Ursprünglich waren vier Männer angeklagt. Zwei ehemalige Telekom-Beschäftigte kamen wegen einer geringen Schuld mit einer Geldbuße davon. Ein Berliner Unternehmer wurde aus gesundheitlichen Gründen aus den Verhandlungen ausgegliedert.
In dieser Affäre standen lange auch Ex-Telekom-Chef Kai-Uwe Ricke und der damalige Telekom-Aufsichtsratschef Klaus Zumwinkel im Zentrum der Ermittlungen. Es habe mehrere Indizien dafür gegeben, dass die beiden Manager von den Ausspähaktionen über Telefondaten gewusst haben. Auch über andere Spitzelaktionen seien die Manger im Bilde gewesen. Ricke wurde zudem durch eine Aussage Trzeschans belastet.
Aus Mangel an Beweisen musste die Staatsanwaltschaft jedoch die Ermittlungen gegen die beiden Manager, die ihre Beteiligung stets bestritten, einstellen.
Die Telekom hatte über Jahre hinweg Telefondaten von Aufsichtsräten, Betriebsräten und Journalisten systematisch überwacht und dabei auch einen externen Dienstleister beauftragt. 2008 kam diese Aktion ans Licht, bei der ein Mitglied des Aufsichtsrats ermittelt werden sollte, der an Journalisten Informationen weitergegeben hatte. Trzeschan ist nun der einzige, der für dieses Überwachungssystem gerade stehen muss, das die Telekom in eine der schwersten Krisen der Firmengeschichte stürzte.
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