Ricke und Zumwinkel halten laut Telekom an ihrem Standpunkt fest, wonach sie “keinerlei Pflichtverletzungen” begangen hätten. Daher erkannten sie auch keinen Anspruch auf Zahlung von Schadensersatz an. Zugleich hätten sie sich jedoch verpflichtet, “einen beträchtlichen Teil des der Deutschen Telekom entstandenen Schadens durch Zahlungen in jeweils gleicher Höhe auszugleichen”.
Nach Angaben der Telekom sagten Ricke und Zumwinkel auch zu, diese Zahlungen nicht gegenüber einer für solche Fälle vorgesehenen Versicherung geltend zu machen, sondern sie aus eigener Tasche zu bezahlen. Nach Angaben des Unternehmens müssen die Aktionäre noch dem Vergleich zustimmen. Dies soll auf der nächsten Hauptversammlung Mitte Mai geschehen.
Die Telekom lehnte es ab, im Vorfeld dieser Versammlung eine konkrete Summe zu nennen. Nach Informationen der Süddeutschen Zeitung werden beide Manager aus eigener Tasche jeweils 250.000 Euro an den Konzern zahlen. Die Manager-Versicherung übernimmt im Gegenzug die Erstattung der Aufwendungen für die juristische Beratung. Allein im Fall Zumwinkel liegen diese Kosten bei 300.000 Euro.
Die in Düsseldorf erscheinende Rheinische Post berichtete dagegen unter Berufung auf Unternehmenskreise, Ricke und Zumwinkel würden zusammen mehr als eine Million Euro an die Telekom zahlen. In den vorangegangenen Verhandlungen habe der Konzern zeitweise deutlich mehr als 2 Millionen Euro gefordert, da die Aufarbeitung der Spitzelaffäre so viel Geld gekostet habe.
Die Telekom hatte im April 2009 Schadensersatzforderungen an Ricke und Zumwinkel gestellt. Im Juni 2010 stellte die Staatsanwaltschaft jedoch ihre Ermittlungen gegen die beiden Männer ein, da ihnen nicht nachgewiesen werden konnte, die Ausforschung von Telefondaten in Auftrag gegeben zu haben. Als Einziger wurde Ende November der Abteilungsleiter Klaus Trzeschan wegen Verstoßes gegen das Fernmeldegeheimnis vom Landgericht Bonn zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt.
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