Jetzt hat der Arbeitskreis gegen Internet-Sperren und Zensur AK Zensur Verfassungsbeschwerde gegen das umstrittene Internet-Sperrgesetz oder auch Zugangserschwerungsgesetz eingelegt. AK Zensur hatte sich bereits wiederholt gegen diese “ungeeignete, weil unverhältnismäßige Maßnahme” gewehrt. Der Arbeitskreis erklärte, dass eine Löschung solcher Inhalte im Kampf gegen Kinderpornografie effektiver sei.
Doch der AK Zensur hat noch weitere Argumente gegen das Gesetz. “Das Zugangserschwerungsgesetz ist offenkundig nicht verfassungskonform, und zwar sowohl aus formalen als auch aus inhaltlichen Gründen”, so Thomas Stadler, Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht. Er wirft dem Bund fehlende Gesetzgebungs- und Verwaltungskompetenz vor. Auch das Gesetzgebungsverfahren sei “massiv fehlerbehaftet”.
Stadler hält es für bedenklich, dass über die Sperrungen lediglich BKA-Beamte befinden. Ebenfalls gegen das Grundgesetzt verstoße die Tatsache, dass die Privatwirtschaft die Entscheidung über die technische Umsetzung selbst treffen muss.
Dominik Boecker, der zusammen mit Stadler die Beschwerde vertritt, erklärt: “Bereits in der Anhörung im Rechtsausschuss des Bundestages im November 2010 wurde das Zugangserschwerungsgesetz von der deutlichen Mehrzahl der geladenen Sachverständigen als verfassungswidrig bezeichnet.”
“Leider konnte sich die Koalition immer noch nicht auf eine endgültige Aufhebung des Zugangserschwerungsgesetzes verständigen. Obwohl sich jüngst auch der CSU-Netzrat gegen Sperren ausgesprochen hat und die FDP-Fraktion sich schon seit 2009 für das Entfernen kinderpornographischer Webseiten einsetzt, beharren führende Politiker der CDU weiter auf den gefährlichen Internet-Sperren”, kommentiert Beschwerdeführer Alvar Freude, Mitgründer des AK Zensur.
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