HP wehrt sich gegen nachgefüllte Druckerpatronen
Hewlett-Packard hat zwei Firmen verklagt, die Druckerpatronen des Herstellers nachgefüllt und wieder verkauft haben.
Hewlett-Packard hat zwei Firmen verklagt, die Druckerpatronen des Herstellers nachgefüllt und wieder verkauft haben. Mit einer vernünftigen Zusammenarbeit wolle man das Vorgehen dennoch dulden, heißt es.
Das eine Unternehmen geht HP mit der Begründung an, HP-eigene Patente beim Nachfüllvorgang zu verletzen. InkCycle müsse die Verletzung umgehend stoppen und solle sowohl Strafe als auch Lizenzgebühren an HP zahlen. Der Chef von InkCycle zeigte sich gegenüber US-Medien gelassen. Er sei sicher, dass man in diesem Fall zu einer Einigung komme.
Eine Einigung scheint auch im zweiten Fall möglich. HP wirft Rhinotek vor, den Kunden zu täuschen, indem ihm nachgefüllte Druckerpatronen als neu verkauft würden. Das Unternehmen verlangt, dass die aufgefüllten Cartidges mit den Zusatzbezeichnungen ‘gebraucht’ oder ‘nachgefüllt’ gekennzeichnet werden. Zudem soll Rhinotek den gesamten Umsatz an HP abführen, den die Firma während der ‘Täuschungsaktion’ gemacht hat.
Mit beiden Kompromisslösungen könne HP gut leben, heißt es in der US-Presse. Der Drucker-Dino ist überzeugt, dass Anwender die gute HP-Qualität zu schätzen wüssten und deshalb auch wieder zu den Originalpatronen griffen. Das Unternehmen gibt sich somit weniger angriffslustig als seinerzeit Lexmark. Der Konkurrent hatte sich 2003 auf ein Urheberrecht gestützt – und verloren.
Andererseits kämpft auch HP mit harten Bandagen gegen Nachfüller. Der Hersteller versieht beispielsweise Patronen von Tintenstrahldruckern für Private und kleinere Betriebe mit einem Verfallsdatum. Die Patrone ist nach Ablauf eines bestimmten Zeitraums nicht mehr zu verwenden. Auf diese Weise will man verhindern, dass die Cartridges immer und immer wieder aufgefüllt werden können. In dieser Sache muss sich der als einer der größten Druckerhersteller geltende Anbieter derzeit vor Gericht verantworten.