Fraunhofer testet Blackberrys auf Sicherheit
Der Blackberry-Hersteller Research in Motion (RIM) muss derzeit an mehreren Fronten gleichzeitig um seinen Ruf und um sein Geschäft kämpfen.
Der Blackberry-Hersteller Research in Motion (RIM) muss derzeit an mehreren Fronten gleichzeitig um seinen Ruf und um sein Geschäft kämpfen. Am Montag erlitten die Kanadier eine Schlappe im Patentstreit mit NTP, jetzt möchte man zumindest die Debatte um die Sicherheit des Handhelds endlich vom Tisch fegen. Dazu soll das Fraunhofer-Institut die PDAs unter die Lupe nehmen.
Eine “umfassende Sicherheitsbewertung” der Kommunikationsplattform soll endlich Klarheit darüber schaffen, dass die Sicherheitsarchitektur voll und ganz den Standards demokratischer Regierungen entspricht”, zitiert die Financial Times Deutschland den COO Don Morrison. Das war in der Vergangenheit angezweifelt worden.
Morrisson spricht gar von einer Kampagne gegen das Unternehmen, nachdem Berichten zufolge Sicherheitsmängel bei dem Gerät bestünden. In einem internen Papier des BSI hieß es demnach, dass “sicherheitssensible Bereiche der öffentlichen Verwaltung und spionagegefährdete Unternehmen den Blackberry auf Grund der unsicheren Architektur nicht einsetzen sollen.”
Das sei nicht für die Öffentlichkeit bestimmt gewesen, heißt es jetzt in einer gemeinsamen Stellungnahme von RIM und dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI). Beide Beteiligten beteuerten, nicht, wie beschrieben, auf Konfrontationskurs zu sein. “Das BSI bestätigte, dass es bislang keine formelle und fundierte Evaluierung der Blackberry-Lösung seitens des BSI gebe und daher das BSI auch keine Empfehlungen oder Warnungen zur Nutzung, der auf dem Markt erhältlichen mobilen Email- Push- Dienste geben kann”, heißt es in der Stellungnahme. Das ganze sei rein “effekthascherisch”.
Die Prüfung des Fraunhofer Instituts jedenfalls werde zwei bis drei Monate dauern, so Morrison. Das Weihnachtsgeschäft dürfte somit nicht derart laufen wie man sich das in Ontario/Kanada vorgestellt hatte, ohnehin vorausgesetzt, NTP macht dem Unternehmen nicht doch noch einen Strich durch die Rechnung und erreicht einen Verkaufsstopp wegen des gerichtlich noch rechthängigen Patentstreits.